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Für Verbringungen innerhalb der EU ist der Aufwand gering: Equidenpass, eine Tiergesundheitsbescheinigung des amtlichen Tierarztes und die Meldung im EU-System TRACES genügen in der Regel. Für Drittländer bestimmt das jeweilige Bestimmungsland die Anforderungen selbst, und sie unterscheiden sich erheblich. Häufig verlangt werden Blutuntersuchungen auf Infektiöse Anämie, Piroplasmose, Beschälseuche und ansteckende Gebärmutterentzündung sowie eine Quarantäne vor oder nach dem Transport. Verbindlich ist immer die aktuelle Vorgabe der Behörde des Ziellandes; die Abwicklung läuft über das zuständige Veterinäramt.

Innerhalb der EU: der einfache Fall

Für das Verbringen von Equiden zwischen EU-Mitgliedstaaten gilt das EU-Tiergesundheitsrecht, im Kern die Verordnung (EU) 2016/429 und die dazu erlassenen Rechtsakte. Erforderlich sind ein gültiger Equidenpass, eine Tiergesundheitsbescheinigung, die ein amtlicher Tierarzt nach Untersuchung des Pferdes ausstellt, und die Erfassung der Sendung im Handelskontrollsystem TRACES.

Die Bescheinigung hat eine begrenzte Gültigkeit, weshalb Untersuchung und Transport zeitlich zusammenpassen müssen. Für Pferde mit besonderem Status, etwa registrierte Equiden im Turniersport, gelten teilweise erleichterte Regeln.

Diesen Ablauf beschreibt der Beitrag zum Verkauf ins Ausland ausführlicher. Wichtig ist hier vor allem die Abgrenzung: Alles Folgende betrifft Ziele außerhalb der EU.

Drittländer: warum es keine allgemeingültige Liste gibt

Sobald das Pferd die EU verlässt, bestimmt das Einfuhrland die Bedingungen. Es legt fest, welche Krankheiten ausgeschlossen sein müssen, mit welchem Testverfahren, innerhalb welcher Frist vor dem Transport und ob eine Quarantäne nötig ist.

Diese Vorgaben ändern sich, teils kurzfristig, etwa wenn in einer Region ein Krankheitsgeschehen auftritt. Eine Liste in einem Ratgeber wäre deshalb schon bei Veröffentlichung möglicherweise überholt, und im Zweifel haftet derjenige, der sich darauf verlassen hat.

Verbindlich sind zwei Stellen: die zuständige Behörde des Bestimmungslandes, deren Vorgaben regelmäßig als Einfuhrbedingungen und Musterzeugnis veröffentlicht werden, und das für dich zuständige Veterinäramt, das die Ausfuhrabwicklung begleitet und die Bescheinigungen ausstellt. Ein auf Pferdetransporte spezialisierter Spediteur kennt die üblichen Abläufe ebenfalls, ersetzt aber die behördliche Auskunft nicht.

Die Untersuchungen, die am häufigsten verlangt werden

Auch wenn die Anforderungen im Detail abweichen, tauchen einige Untersuchungen immer wieder auf.

Die Equine Infektiöse Anämie, oft nach dem gebräuchlichen Testverfahren als Coggins-Test bezeichnet, wird von vielen Ländern verlangt. Bei der Beschälseuche und der ansteckenden Gebärmutterentzündung, im Englischen Contagious Equine Metritis und deshalb meist als CEM abgekürzt, hängt der geforderte Umfang häufig vom Geschlecht und vom Zuchteinsatz ab; bei Hengsten und Stuten sind zusätzlich Tupferproben üblich. Die Equine Virusarteriitis spielt vor allem bei Hengsten und Samen eine Rolle. Dazu kommen je nach Land Untersuchungen auf Rotz und auf weitere Erreger sowie die Piroplasmose.

Für alle gilt dasselbe Muster: Es kommt nicht nur darauf an, dass getestet wurde, sondern auch auf das Verfahren, das durchführende Labor und den Zeitpunkt. Ein Test, der zu früh gemacht wurde, ist bei der Ausfuhr wertlos.

Piroplasmose als häufigster Stolperstein

Die Piroplasmose, eine durch Zecken übertragene Blutparasitose, ist in Teilen Südeuropas verbreitet und in mehreren Ländern außerhalb Europas nicht. Länder, die als frei gelten, schließen positiv getestete Pferde häufig von der Einfuhr aus.

Das ist deshalb heikel, weil ein Pferd nach durchgemachter Infektion serologisch positiv bleiben kann, ohne krank zu sein. Für die Nutzung in Europa spielt das oft keine Rolle, für die Einfuhr in ein freies Land kann es das Ende des Geschäfts bedeuten.

Wer den Verkauf in ein solches Land plant, sollte deshalb früh testen lassen, nicht erst, wenn der Käufer unterschrieben hat. Das Ergebnis entscheidet mit darüber, welche Märkte überhaupt in Frage kommen, und ist damit eine Information, die in die Verkaufsstrategie gehört und nicht in die letzte Woche vor dem Transport.

Quarantäne und Zeitplanung

Mehrere Länder verlangen eine Isolierung des Pferdes vor der Ausfuhr, teils in einer zugelassenen Einrichtung, teils unter tierärztlicher Aufsicht im Heimatstall. Hinzu kommen häufig eine Quarantäne nach der Ankunft und, bei Zuchttieren, weitergehende Untersuchungen im Bestimmungsland.

Für die Planung heißt das, rückwärts zu rechnen: vom gewünschten Ankunftstermin über die Quarantäne vor Ort, den Transport, die Gültigkeitsfristen der Bescheinigungen, die Laufzeiten der Laborbefunde bis zur ersten Blutentnahme. Je nach Ziel liegen zwischen dem ersten Termin und der Abreise mehrere Wochen.

Kläre außerdem früh, wer die Kosten trägt. Untersuchungen, Quarantäne, Bescheinigungen und Transport summieren sich, und ohne Regelung im Kaufvertrag entsteht darüber Streit, wenn die Rechnungen eintreffen. Sinnvoll ist auch eine Vereinbarung darüber, was geschieht, wenn ein Testergebnis die Ausfuhr verhindert.

Wie du konkret vorgehst

Ein praktikabler Ablauf beginnt mit der Auskunft: Frag beim zuständigen Veterinäramt nach den aktuellen Einfuhrbedingungen des Ziellandes und lass dir das Musterzeugnis geben. Bespreche mit deiner Tierärztin, welche Proben wann zu ziehen sind und welches Labor akzeptiert wird, denn nicht jedes Ergebnis wird überall anerkannt.

Beauftrage parallel einen Spediteur, der die Strecke regelmäßig fährt, und stimme den Zeitplan mit ihm ab, bevor du dem Käufer ein Datum nennst. Halte im Kaufvertrag fest, wer welche Kosten trägt, bis wann welcher Nachweis vorliegen muss und was gilt, wenn die Ausfuhr an einem Befund scheitert.

Und plane einen Puffer ein. Termine verschieben sich, Befunde brauchen länger als angekündigt, und eine abgelaufene Bescheinigung bedeutet, dass die Untersuchung wiederholt wird.

Häufig gestellte Fragen

Welche Tests braucht ein Pferd für den Export in die USA?

Die verbindlichen Anforderungen legt die US-Behörde fest und sie ändern sich. Üblich sind Untersuchungen auf Infektiöse Anämie, Beschälseuche und CEM sowie eine Quarantäne; bei Piroplasmose gelten besondere Vorgaben. Hol dir die aktuellen Einfuhrbedingungen über dein Veterinäramt.

Wie lange dauert ein Pferdeexport in ein Drittland?

Das hängt vom Ziel ab. Rechne mit mehreren Wochen zwischen der ersten Blutentnahme und der Abreise, weil Laborlaufzeiten, Quarantänezeiten und Gültigkeitsfristen der Bescheinigungen ineinandergreifen.

Was passiert bei einem positiven Piroplasmose-Befund?

Für Länder, die als frei gelten, ist die Einfuhr dann meist ausgeschlossen. Innerhalb Europas ist ein positiver Titer häufig unproblematisch. Deshalb lohnt es sich, früh zu testen und die Zielmärkte danach auszurichten.

Brauche ich für einen Verkauf innerhalb der EU auch Bluttests?

In der Regel nicht. Für innergemeinschaftliche Verbringungen genügen üblicherweise Equidenpass, Tiergesundheitsbescheinigung und TRACES-Meldung.

Wer stellt die Bescheinigungen aus?

Ein amtlicher Tierarzt beziehungsweise das zuständige Veterinäramt. Die praktischen Untersuchungen und Probenentnahmen führt in der Regel die behandelnde Tierärztin durch.

Erst den Markt finden, dann den Zeitplan bauen

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Quellen

  • Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen (Tiergesundheitsrecht) — eur-lex.europa.eu
  • Europäische Kommission, TRACES (Handelskontroll- und Expertensystem) — webgate.ec.europa.eu/tracesnt
  • Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit — fli.de